Denkmalschutz bei Solaranlagen
Durch den Denkmalschutz werden Kultur- und Naturdenkmale geschützt. Das Ziel dabei ist, Denkmale zu erhalten, diese dadurch aber nicht zu verfälschen, zu beschädigen, zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Kulturgüter und Naturerbe sollen durch den Denkmalschutz dauerhaft gesichert werden.
Geregelt wird der Denkmalschutz durch das Denkmalrecht. Unter diesem Gesichtspunkt kommt es beim Anbringen einer Solaranlage immer wieder zu Konflikten mit dem Denkmalschutz, da optische Veränderungen für diese Art von Gebäuden nicht gewünscht sind.
Grundsätzlich benötigt man für den Betrieb einer Solaranlage keine Baugenehmigung, aber bei denkmalgeschützten Gebäuden sind unter Umständen Genehmigungen notwendig.